Informationsmaterialien
Wir stellen wichtige Materialien zur Verfügung, die den Aktionären helfen, das Geschäft von Sanok Rubber Company S.A. und ihre langfristigen Entwicklungsziele besser zu verstehen.
Veranstaltungskalender
Einzelabschluss und Konzernabschluss für das Jahr 2025
Erweiterter Bericht für das erste Quartal 2026
Erweiterter Bericht für das erste Halbjahr 2026
Erweiterter Bericht für das dritte Quartal 2026
Präsentationen der Gruppe
Ergebnisse der Kapitalgruppe für das Jahr 2025
Ergebnisse der Kapitalgruppe für das Jahr 2024
Ergebnisse der Kapitalgruppe für das Jahr 2023
Ergebnisse der Kapitalgruppe für das Jahr 2022
Ergebnisse der Kapitalgruppe für das Jahr 2021
Ergebnisse der Kapitalgruppe für das Jahr 2020
Ergebnisse der Kapitalgruppe für das Jahr 2019
Ergebnisse der Kapitalgruppe für das Jahr 2018
Finanzergebnisse der Gruppe
Nettogewinn im Jahr 2025 [Tsd. PLN]
Nettoumsatz aus dem Verkauf von Produkten, Waren und Materialien im Jahr 2025 [Tsd. PLN]
Betriebsgewinn [Tsd. PLN] im Jahr 2025
Wesentliche Transaktionen
Transaktionen der Gesellschaft mit verbundenen Unternehmen
Im Einklang mit den Verpflichtungen gemäß Art. 90h – Art. 90l des Gesetzes über öffentliche Angebote und die Bedingungen für die Einführung von Finanzinstrumenten in den organisierten Markt sowie über börsennotierte Unternehmen (Gesetzblatt 2005 Nr. 184, Pos. 1539, i.d.F. des Gesetzes aus 2019, Pos. 623) stellen wir nachfolgend Informationen über wesentliche Transaktionen mit verbundenen Unternehmen zur Verfügung.
Steuerstrategie
Informationen zur Steuerstrategie der Sanok Rubber Company S.A.
Die Sanok Rubber Company S.A. handelt im Einklang mit den steuerlichen und anderen Abgabenvorschriften. Das Unternehmen vermeidet aggressive Steuerstrategien und die absichtliche Schaffung eines Steuerlastniveaus, nutzt jedoch die verfügbaren Steuervergünstigungen, wie z.B. die Polnische Investitionszone (PSI). Wirtschaftliche Transaktionen werden gemäß dem Grundsatz „Steuer ist das Ergebnis des Geschäfts“ durchgeführt – alle Transaktionen haben einen geschäftlichen Charakter.
MAR-Verordnung
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), die die Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG aufhebt („MAR-Verordnung“) am 3. Juli 2016, sind Personen, die in engem Zusammenhang mit Sanok Rubber Company S.A. stehen, verpflichtet, das Unternehmen und die Finanzaufsichtsbehörde (KNF) über eigene Transaktionen mit Finanzinstrumenten der Sanok Rubber Company S.A. zu informieren.
Meldeverfahren
Meldeformular
Musterbenachrichtigung an Sanok RC S.A. über durchgeführte Transaktionen.
Formular herunterladen
Senden Sie einen Scan des unterzeichneten Benachrichtigungsdokuments per E-Mail an:
Online-Formular der KNF
Füllen Sie auch das von der Finanzaufsichtsbehörde (KNF) vorbereitete Formular unter folgendem Link aus:
Kontakt / Investorenbeziehungen
Für alle Fragen im Bereich der Investorenbeziehungen bitten wir Sie, das entsprechende Kontaktformular auf der Unterseite auszufüllen.